Unsere
AGB
Die AGB sind immer Bestandteil bei zustande kommenden Verträgen
und sind jederzeit im Büro oder auf Anfrage auch
per eMail oder postalisch einsehbar. Oder laden Sie die Datei
direkt mittels Klick auf das PDF-Symbol rechts herunter..
[Kein Acrobat Reader? Hier
downloaden.]
Schnellnavigation
(Sprungmarken)
1.
Geltungsbereich | 2.
Auftragsannahme | 3.
Zahlung/Eigentumsvorbehalt |
4.
Zahlungsverzug
5.
Lieferung | 6.
Beanstandung | 7.
Druckfreigaben | 8.
Verwahrung | 9.
Urheberrecht
10.
Nutzungsrecht | 10a.
Nachdrucke | 10b.
Zustimmung | 11.Qualität
12.
Stornierung | 13.
Impressum | 14.
Erfüllungsort

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-Lieferungs- und Zahlungsbedingungen-
von protondesign-Burkhard Liermann (kurz genannt: der Auftragnehmer)
1.
Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB / Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen sind bei Auftragsvergabe Bestandteil
des Vertrages. Sie gelten im übrigen für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen Burkhard Liermann (dem Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Durchsetzung eigener Einkaufsbedingungen.
Eigene Einkaufsbedigungen des Auftraggebers sowie mündliche
Nebenabreden, die bei den Vertragsverhandlungen bzw. vor dem
Wirksamwerden des Vertrages getroffen werden, werden nur dann
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden.

2.
Auftragsannahme und -änderung / Preise
Der Auftragnehmer macht dem Kunden ein seinen Wünschen
entsprechendes unverbindliches u. kostenloses Angebot. Das Angebot
ist bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Die im Angebot genannten
Preise verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Auf Wunsch wird dies im Angebot Berücksichtigung finden.
Skizzen, Planung, Erstentwürfe, Muster sowie ähnliche
Vorarbeiten und nachträgliche Änderungen und die damit
verbundenen Kosten, die über das vereinbarte Maß
hinausgehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Hierzu zählen auch Wiederholungen von Scans, Proofs, Ausdrucke
aller Art, die über die angebotene Anzahl hinausgehen.
Dies gilt insbesondere für solche Wiederholungen, die vom
Auftraggeber auf Grund geringfügiger Abweichungen von der
gelieferten Vorlage veranlasst werden. Bei Pauschal- bzw. Festpreisen
im Angebot ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich
vom Kunden gewünschte Änderungen und/oder Ergänzungen
zusätzlich zu berechnen. Dies gilt auch bei Bekanntwerden
von neuen Sachverhalten nach schriftlicher Auftragsvergabe.
Im Allgemeinen bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den
ersten Probeentwurf kostenlos an. Dieser Entwurf unterliegt
dem Urheberrecht und ist streng vertraulich zu behandeln, sofern
es nicht zur Auftragsvergabe kommt. Selbst bei Zahlung einer
Pauschale für Entwürfe oder Angebote dürfen die
kreativen Leistungen in keinem Fall weiterverwertet, veräußert
oder gar an Wettbewerber weitergereicht werden. Bei Ausschreibungen
mit Präsentation wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber ein
Ausfallhonorar vereinbart, falls es nicht zur Auftragsvergabe
kommt. Bei Auftragsvergabe wird das Ausfallhonorar mit der Auftragsumme
verrechnet. Bei von uns nicht zu vertretenden Preiserhöhungen
insbesondere von Lieferanten, Belichtungsstudios oder Druckereien,
sind wir berechtigt, unsere Preisangebote nachträglich
zu ändern bzw. die entstandenen Kosten dem Kunden weiter
zu berechnen. Dies gilt nicht für angebotene Pauschalpreise.
3.
Zahlung/Eigentumsvorbehalt
Unsere Angebotspreise verstehen sich -sofern nicht anders
ausgewiesen- zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind gemäß den extra ausgewiesenen
Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sollte
kein Zahlungsziel angegeben sein, so gilt als vereinbart,
daß der Betrag sofort ohne Abzug fällig ist.
Zahlungen sind in der Regel innerhalb 10 Tagen auf das angegebene
Konto zu überweisen oder per Verrechnungsscheck zu
begleichen. Das Rechnungsdatum entspricht in der Regel dem
Tage der Lieferung bzw. dem Tag der Druckfreigabe durch
den Kunden. Bei größeren Auftragssummen (z.B.
mit angebotenen Druckkosten) und sonstigen Aufträgen,
bei denen Vorleistungen über 200,00 EURO netto vom
Auftragnehmer erbracht werden müssen und/oder bei Neukunden
behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung von bis zu 50%
der Gesamt-Auftragssumme zu verlangen. Bei Kleinstaufträgen
bis zu einer Höhe von 75,00 EURO netto, ist der Betrag
immer sofort ohne Abzug fällig.
Alle gelieferten Entwürfe, Drucke, Muster etc. bleiben
bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Burkhard
Liermann.
4.
Zahlungsverzug
Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber
voll in Vertragshaftung. Sollte eine Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt
werden, kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung oder eine
sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen inklusive noch
nicht fälligen Rechnungen verlangen.
Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung der Ware, wenn
Rechnungen dann nicht bezahlt werden. Arbeiten an laufenden
Projekten werden mit sofortiger Wirkung unterbrochen bis
ein gedeckter Zahlungseingang festgestellt wird.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zur
Zeit 5 % über dem Basiszinzsatz der Bundesbank fällig.
Aktuelle Werte entnehmen Sie bitte der Vorderseite.
Mahnungen und Zahlungserinnerungen ergehen immer unter Berechnung
einer gesonderten Bearbeitungsgebühr.
5. Lieferungen
Die Laufzeit vereinbarter Liefertermine beginnt mit Eingang
der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sollten projektbezogene
Angaben, Materialien oder weitere notwendige Vorlagen fehlen,
beginnt die Laufzeit erst nach Klärung aller, für
die vertragliche Sache erforderlicher technischer Einzelheiten.
Der Lieferumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
oder dem Vertrag (Angebot/Auftragsbestätigung).
Wir versenden grundsätzlich keine Vorlagen, Muster o.ä.
an Dritte. Nur vom Auftraggeber gestellte Kuriere/Botendienste
oder Mitarbeiter können die Waren für Dritte abholen
(lassen).
Nach Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über, sofern nicht anders vereinbart. Gerät der Auftragnehmer
in Lieferverzug, ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktreten.
Lieferschwierigkeiten von Zulieferfirmen für z.B. Spezialpapiere
oder Ausfall des Belichters können nicht beanstandet werden,
da dies außerhalb des Einflußbereiches vom Auftragnehmer
liegt. Betriebsstörungen, verursacht durch Krieg oder höhere
Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages. Gleiches
gilt für z.B. Streiks, Aussperrungen und Bränden in
Zulieferbetrieben.

6.
Beanstandung und Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware einer sofortigen
sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Nach Prüfung
sind etwaige Mängel innerhalb einer Frist von zwei
Wochen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind
unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. An
einem Teil der Lieferung festgestellte Mängel berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen
beeinflussen nicht die Zahlungsbedingungen.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst
eine Nachbesserung verlangen. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig. Es kann statt Nachbesserung auch eine
Ersatzsache geliefert werden. Ist eine Nachbesserung nicht
möglich oder hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber
schriftlich gestellte Nachbesserungspflicht vertreichen
lassen, kann der Auftraggeber eine Wandlung oder Minderung
verlangen. Schadensersatzansprüche bestehen nicht,
es sei denn der Auftragnehmer hat grob fahrlässig gehandelt.
Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des Wertes der
Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren
(HKS, Pantone und besonders bei CMYK-Drucken können
geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Es sollte bei Drucksachen immer ein Chromalinproof
gemacht werden, um spätere Farbverschiebungen besser
beurteilen zu können. Der Proof wird extra berechnet.
7.
Druckfreigaben
Entwürfe, Muster, Ausdrucke, Zwischenerzeugnisse, Korrekturabzüge
und besonders Proofs und Filme sind vom Auftraggeber besonders
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die während
des Weiterverarbeitungsprozesses nach Druckreifeerklärung
entstanden sind. Das gleiche gilt auch bei allen sonstigen
schriftlichen Freigabeerklärungen des Auftraggebers
zur weiteren Herstellung. Der Auftragnehmer haftet nicht
für vom Kunden übersehene Fehler jeglicher Art.
Offensichtliche Satz- und Rechtschreibfehler werden kostenfrei
während der Produktionsphase korrigiert. Für die
Rechtschreibung ist der "Duden", neueste Auflage,
massgeblich, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich
eine andere Schreibweise verlangt.
8.
Verwahrung
Alle dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen, Filme
und / oder sonstige Originale werden mit größter
Sorgfalt behandelt.
Sollte trotzdem ein Verlust oder eine von uns grob fahrlässig
verursachte Beschädigung auftreten, haftet der Auftragnehmer
nur in Höhe des Materialwertes. Herstellungskosten,
Bearbeitungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenzahlung
bleiben von der Forderung ausgeschlossen.
Eine Aufbewahrung digitaler Daten erfolgt nur mit besonderer
Zustimmung des Auftraggebers und gegen eine angemessene
Vergütung. Eine eventuell gewünschte Versicherung
ist vom Auftraggeber zu besorgen und abzuschließen.
9.
Urheberrechte
Der Auftraggeber erklärt bei Erteilung des Auftrages,
daß er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte
für das an den Auftragnehmer übergebene Material
ist. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus
einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere
des Urheberrechts, entstehen. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen,
fertige Grafiken und sonstige Produkte von mir oder einem
anderen Partner bzw. Designer sind nach dem Urheberrecht
als eigenschöpferische, künstlerische Leistungen
geschützt.
Das Urheberrecht entsteht immer dann automatisch, sobald
ein Künstler ein eigenes Werk geschaffen hat und ist
an die Person des Urhebers, also an mich oder einen anderen
Partner bzw. Designer, gebunden.
(Besuchen Sie auch unsere Seite zum Thema „Urheber-
und Nutzungsrecht”).
10.
Das Nutzungsrecht
Das in Punkt 9 erläuterte Urheberrecht kann in keinem
Fall übertragen werden. Der Künstler bzw. der
Designer kann dem Kunden jedoch gegen eine angemessene Vergütung
entsprechende, dem Zweck entsprechende, Nutzungsrechte an
seinem Werk einräumen.
Hierbei wird im Einzelnen unterschieden zwischen:
• Nutzungsumfang: Auflagenhöhe und räumlicher
Verbreitung (regional, national, weltweit)
• Nutzungszeitraum und -häufigkeit: einmalig,
z.B. für eine Veranstaltung, begrenzt oder zeitlich
unbegrenzt
• inhaltlich je nach dem Nutzungszweck
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird in den meisten
Fällen nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.Der
Designer/Künstler bleibt in jedem Fall, auch wenn er
das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt
hat berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfälti-gungen
im Rahmen der Eigenwerbung (z.B. als Referenz) zu verwenden.
Sie als Auftraggeber müssen somit nur für die
Rechte zahlen, die Sie auch wahrnehmen. Mir als Grafik-Designer
gibt es die Möglichkeit, Ihnen auf Anfrage alternative
und gut kalkulierbare Preisangebote zu machen.
Auch bei verlorenen Präsentationen wird natürlich
Kreativarbeit geleistet, die vom Kunden zwar abgelehnt werden
kann, dort aber im Entwurf bekannt ist. Trotz Zahlung eines
evtl. vereinbarten Ausfallhonorars erwirbt der Auftraggeber
kein Recht, diese Ideen zu verwenden. Jede vollständige
oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Verstöße
können sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung zwischen Künstler/Designer
und Käufer. Die Nutzungsrechte gehen auf den Käufer
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
10a.
Nachdrucke
Bei der nachträglichen Änderung der wirtschaftlichen
Nutzung, wie beispielsweise erweiterte Verwendungszwecke, Fremdspra-chen-
bzw. Auslandsverwendung wird, soweit nichts anderes vereinbart
ist, üblicherweise je nach Nutzungsgrad eine Honorar-nachforderung
in Höhe von 10 bis 50 % erhoben. Gleiches gilt, wenn Sie
etwa von einer Drucksache wie z.B. Visitenkarten, Briefbogen,
einer Broschüre, einem Prospekt oder Flyer o.ä. Nachdrucke
anfertigen lassen.
In diesen Fällen ist der Künstler bzw. der Grafik-Designer
vom Kunden hierüber zu informieren.
10b.
Zustimmung des Urhebers bei Änderungen an seinem Werk
Auch wenn Sie als Auftraggeber das alleinige ausschließliche
Nutzungsrecht für einen Entwurf (z.B. Ihr neues Firmenlogo)
erworben haben und dieses ausüben dürfen, bedürfen
eventuelle Änderungswünsche am Entwurf der Zustimmung
des Urhebers, der berechtigt ist, Entstellungen seines Werkes
zu verhindern. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder
im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Dies betrifft z.B. Fälle, in denen der Auftraggeber
zu einer anderen Agentur wechselt, sein Corporate-Identity-Design
oder eine bestimmte Gestaltungslinie aber beibehalten möchte
oder aber Nachdrucke (siehe Punkt 10a) mit kleinen Änderungen
anzufertigen/anfertigen zu lassen
Der Künstler/Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden, sofern
der Kunde kein überwiegend wirtschaftliches Interesse
daran hat, dem Künstler/dem Designer dies zu versagen
(siehe auch Punkt 12. Impressum).
Bei Nichtbeachtung kann der Verstoss rechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen.
Auch wenn Sie als Auftraggeber das alleinige ausschließliche
Nutzungsrecht für einen Entwurf (z.B. Ihr neues Firmenlogo)
erworben haben und dieses ausüben dürfen, bedürfen
eventuelle Änderungswünsche am Entwurf der Zustimmung
des Urhebers, der berechtigt ist, Entstellungen seines Werkes
zu verhindern. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder
im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Dies betrifft z.B. Fälle, in denen der Auftraggeber
zu einer anderen Agentur wechselt, sein Corporate-Identity-Design
oder eine bestimmte Gestaltungslinie aber beibehalten möchte
oder aber Nachdrucke (siehe Punkt 10a) mit kleinen Änderungen
anzufertigen/anfertigen zu lassen
Der Künstler/Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden, sofern
der Kunde kein überwiegend wirtschaftliches Interesse
daran hat, dem Künstler/dem Designer dies zu versagen
(siehe auch Punkt 12. Impressum).
Bei Nichtbeachtung kann der Verstoss rechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen.
11.
Qualität
Der Auftragnehmer bemüht sich,
die in Auftrag gegebenen Arbeiten in höchstmöglicher
Qualität und in der vereinbarten Zeit durchzuführen.
Alle Aufträge werden mit den besten für die Zielsetzung
des Auftrages geeigneten Materialien nach den neuesten Erkenntnissen
und mit größter Sorgfalt ausgeführt.
12.
Auftragsstonierung
Bei teilweiser oder kompletter
Auftragsstornierung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr
von 10,00 EURO netto fällig. Alle bis dahin begonnen
Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
13.
Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den
Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in
geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann dies nur verweigern, wenn er hierfür ein überwiegendes
Interesse hat.
14.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle, sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten, ist der Hauptsitz des Auftragnehmers.
Durch eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Download:  |